Allgemeine Geschäftsbedingungen, Stand Mai 2008 

1 Allgemeines

1.1 Die Visual Pursuit GmbH arbeitet ausschließlich nach den folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.Abweichende Bedingungen des Auftraggebers erlangen keine Gültigkeit; eines ausdrücklichen Widerspruchs seitens der Visual Pursuit GmbH bedarf es deshalb nicht.

1.2 Wenn keine bestimmte Bindungsdauer angegeben ist, sind unsere Angebote freibleibend und unverbindlich.

1.3 Erteilte Aufträge werden durch eine schriftliche Auftragsbestätigung unsererseits rechtsgültig. Änderungsabsprachen und Ergänzungen sind unwirksam, bis sie schriftlich fixiert und von beiden Vertragspartnern unterzeichnet sind.

1.4 Die Preisliste der Visual Pursuit GmbH ist wesentlicher Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.5 Änderungen und Ergänzungen eines Vertrages zwischen dem Auftraggeber und der Visual Pursuit GmbH bedürfen der von beiden Vertragsteilen unterzeichneten Schriftform.

 

2 Inanspruchnahme der Räume und der technischen Einrichtungen

2.1 Die Visual Pursuit GmbH vermietet an den Auftraggeber die in der Auftragsbestätigung genannten Räumlichkeiten und/oder Geräte für den angegebenen Zeitraum.

2.2 Das Recht zur Nutzung steht ausschliesslich dem Auftraggeber zu. Eine Weitervermietung oder Überlassung an Dritte ist unzulässig.

2.3 In sämtlichen dem Mieter überlassenen Räumen behält die Visual Pursuit GmbH das Hausrecht. Alle Mitarbeiter bzw alle durch diese beauftragten Personen können die Räume jederzeit betreten.

2.4 Nach Beendigung der Vertragsdauer werden alle angemieteten Räume auf Kosten des Mieters in den ursprünglichen Zustand versetzt. Reinigungs- und Malerkosten für die Zurückstreichung der Aufnahmeflächen in weiß werden nach Aufwand berechnet.

2.5 Der Auftraggeber hat sich mit Beginn der Mietdauer bzw. bei Übernahme von der ordnungsgemäßen Beschaffenheit der Räume/Gegenstände sowie des Zubehörs zu überzeugen. Werden Mängel bzw. Fehlbestände nicht unmittelbar angezeigt, so gelten die Räumlichkeiten und Geräte als ordnungsgemäß abgenommen.

2.6 Die überlassenen Räume und Gegenstände sind pfleglich und ordnungsgemäß zu behandeln.

2.7 Die von der Visual Pursuit GmbH angemieteten Gegenstände dürfen nicht verändert und grundsätzlich nur im Bundesgebiet verwendet werden. Bei Verwendung außerhalb des Studios werden alle Gegenstände nur gegen einen zu quittierenden Lieferschein überlassen. Bei uns nicht persönlich bekannten Kunden erbitten wir die Vorlage des Personalausweises.

 

3 Inanspruchnahme sonstiger Leistungen

3.1 Liegt der Stromverbrauch über der Stromkostenpauschale von 15 Euro, muss der Differenzbetrag nach Maßgabe des Studiozählers und der gültigen Preisliste zugezahlt werden.

3.2 Die Entscheidung über die Inbetriebnahme der Heizung trifft die Visual Pursuit GmbH. Eine generelle Heizkostenpauschale gilt vom 01.September bis zum 30.April. Besteht der Auftraggeber auf eine stärkere Beheizung, so werden die erforderlichen Kosten in Rechnung gestellt.

3.3 Die Berechnung der Telefon-, Internet- und Faxgebühren erfolgt laut gültiger Preisliste.

3.4 Extern beschaffte Leistungen, Geräte, etc. werden zuzüglich eventuell nötiger Kurierkosten zum Gestellungspreis mit einem Handlingaufschlag von 15% weiterberechnet

 

4 Rechnungs- und Zahlungsbedingungen

4.1 Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Etwaige Reklamationen von Rechnungen beeinträchtigen in keinem Fall die Fälligkeit der in Rechnung gestellten Beträge.

4.2 Alle Zahlungen sind in den Geschäftsräumen der Visual Pursuit GmbH in bar oder per Kreditkarte zu leisten. Überweisungen werden nur nach vorheriger Absprache akzeptiert.

4.3 Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 10% zu zahlen. Die Geltendmachung weitergehender Rechte durch Verzugsschäden wird hierdurch nicht berührt. Das Recht der Aufrechnung und Zurückbe- haltung seitens des Auftraggebers wird ausdrücklich ausgeschlossen.

 

5 Haftung des Auftraggebers

5.1 Die Gefahr für die Mietsache und übernommene Gegenstände geht mit der Leistung an den Auftraggeber über. Das gleiche gilt auch für die Transport- und Versandgefahr, auch dann, wenn Transport und Versand im Namen des Auftraggebers durchgeführt werden.

5.2 Der Auftraggeber haftet für die Vollständigkeit und Schadlosigkeit der Mietsache. Er haftet für alle Sach- und Personenschäden, die im mittelbaren und unmittelbaren Zusammenhang zur Nutzung der vemieteten Geräte und Räume stehen.

5.3 Der Auftraggeber ist für die Einhaltung aller behördlichen Vorschriften und Auflagen ( insbesondere die Unfall- und Feuerverhütungsvorschriften) sowie für die Einhaltung des strikten Rauchverbots in den Räumen der Visual Pursuit GmbH verantwortlich.

5.4 Während des Mietzeitraumes notwendig werdende Reparaturen (ausser Glühlampen und Sicherungswechsel bei gemieteten Geräten) dürfen nur durch autorisierte Vertragskundendienste durchgeführt werden und gehen zu Lasten des Auftraggebers. Er verpflichtet sich zudem, alle während der Mietzeit auftretenden Schäden unverzüglich anzuzeigen.

5.5 Abhanden gekommene oder zerstörte Gegenstände sind nach Wahl der Visual Pursuit GmbH entweder vom Auftraggeber auf dessen Kosten durch gleichwertige Gegenstände zu ersetzen oder werden dem Auftraggeber zum Tagespreis in Rechnung gestellt.

 

6 Haftung der Visual Pursuit GmbH

6.1 Der Auftraggeber übernimmt die Räumlichkeiten und technischen Geräte in dem Zustand, in dem sie sich bei Übergabe befinden. Die Visual Pursuit GmbH behält sich das Recht vor, den Übergabezustand bildlich festzuhalten und abzeichnen zu lassen.

6.2 Die Visual Pursuit GmbH übernimmt keine Haftung dafür, dass Räumlichkeiten oder technische Einrichtungen den behördlichen oder sonstigen Auflagen der beabsichtigten Nutzung gerecht werden. Der Auftraggeber hat sich über die bestehenden Vorschriften zu informieren.

6.3 Für Schäden jeglicher Art, die durch die Nutzung oder den Ausfall der Mietsache entstehen, ist die Haftung durch die Visual Pursuit GmbH ausgeschlossen.

6.4 Vom Mieter eingebrachte Sachen wie Garderobe, Requisiten etc. unterliegen nicht der Haftung der Visual Pursuit GmbH.

 

7 Beendigung des Vertrages

7.1 Die Visual Pursuit GmbH ist berechtigt, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzver- pflichtungen des Auftraggebers den Mietvertrag vorzeitig zu beenden oder vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Auftraggeber seine Zahlung einstellt, offene Rechnungen nicht zum nächsten Leistungstermin beglichen hat oder gegen ihn ein Insolvenzverfahren vorliegt.

7.2 Eine fristlose Beendigung des Vertrages ist ferner möglich, wenn der Auftraggeber grob fahrlässig handelt, die Betriebssicherheit gefährdet oder gegen Verpflichtungen des Vertrages verstößt, die mit den Interessen der Visual Pursuit GmbH nicht mehr zu vereinbaren sind.

7.3 Bei einem vorzeitigen Rücktritt des Auftraggebers von 7 Tagen vor Mietbeginn muss er 30%, von 3 Tagen vor Mietbeginn muss er 50% der im Vertrag oder Kostenvoranschlag aufgeführten Tagesaufwendungen zahlen. Danach wird der volle Preis berechnet. Stellt der Auftraggeber einen Ersatzmieter zu gleichen Konditionen, entfällt die Ausfallgebühr.

8 Bildlieferungen, Nutzungsrechte

8.1 Nutzungsrechte für Bildmaterial das von der Visual Pursuit GmbH übermittelt wird gelten erst nach vollständiger
Bezahlung des vor Verwendung zu vereinbarenden Honorars als rechtsgültig übertragen.

8.2 Eingeräumte Bildrechte gelten ausschliesslich für die in der Rechnung genannte Nutzung, darüber hinaus gehende
Nutzung, insbesondere Weiterverkauf und Syndikation sind ausdrücklich ausgeschlossen.

8.3 Ein Urhebervermerk gem. §13 UrhG in der Form "Sylvia Sievers/Visual Pursuit" bzw. "Michael Quack/Visual Pursuit" wird immer verlangt. Der Urhebervermerk kann nur nach vorheriger Vereinbarung unterbleiben. Ein ohne vorherige Vereinbarung unterlassener Urhebervermerk wird mit 100% Aufschlag auf das vereinbarte Nutzungshonorar berechnet.

8.4 Bildmaterial für das vor Verwendung kein Honorar vereinbart wurde, wird grundsätzlich nach den jeweils aktuellen
Honorarempfehlungen der Mittelstandgemeinschaft Foto-Marketing ("MFM-Liste") berechnet. Die Liste kann beim
BVPA Bundesverband Presseagenturen und Bildarchive www.bvpa.org bezogen werden.

8.5 Unberechtigt verwendetes Bildmaterial wird mit dem fünffachen Honorar der bei Entdeckung der unberechtigten
Nutzung jeweils gültigen MFM-Liste berechnet.

9 Gerichtsstand und Erfüllungsort

9.1 Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Sitz der Visual Pursuit GmbH ,Am Heerdter Hof 26A, 40549 Düsseldorf.

9.2 Der Gerichtsstand ist Düsseldorf. Soweit der Auftraggeber nicht Vollkaufmann ist, oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland besitzt, ist für das Mahnverfahren die Zuständigkeit für das Amtsgericht Düsseldorf vereinbart. Es gilt ausschliesslich deutsches Recht.

9.3 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmungen tritt eine Regelung, die der beiderseitigen Interessen des Vertragsinhaltes am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.