|
Allgemeine Geschäftsbedingungen, Stand Mai 2008
1
Allgemeines
1.1 Die
Visual Pursuit GmbH arbeitet ausschließlich nach den folgenden
allgemeinen Geschäftsbedingungen.Abweichende Bedingungen des
Auftraggebers erlangen keine Gültigkeit; eines ausdrücklichen
Widerspruchs seitens der Visual Pursuit GmbH bedarf es deshalb
nicht.
1.2 Wenn
keine bestimmte Bindungsdauer angegeben ist, sind unsere Angebote
freibleibend und unverbindlich.
1.3 Erteilte
Aufträge werden durch eine schriftliche Auftragsbestätigung
unsererseits rechtsgültig. Änderungsabsprachen und
Ergänzungen sind unwirksam, bis sie schriftlich fixiert und von
beiden Vertragspartnern unterzeichnet sind.
1.4 Die
Preisliste der Visual Pursuit GmbH ist wesentlicher Bestandteil
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.5 Änderungen
und Ergänzungen eines Vertrages zwischen dem Auftraggeber und
der Visual Pursuit GmbH bedürfen der von beiden Vertragsteilen
unterzeichneten Schriftform.
2
Inanspruchnahme der Räume und der technischen Einrichtungen
2.1 Die
Visual Pursuit GmbH vermietet an den Auftraggeber die in der
Auftragsbestätigung genannten Räumlichkeiten und/oder
Geräte für den angegebenen Zeitraum.
2.2 Das
Recht zur Nutzung steht ausschliesslich dem Auftraggeber zu. Eine
Weitervermietung oder Überlassung an Dritte ist unzulässig.
2.3 In
sämtlichen dem Mieter überlassenen Räumen behält
die Visual Pursuit GmbH das Hausrecht. Alle Mitarbeiter bzw alle
durch diese beauftragten Personen können die Räume
jederzeit betreten.
2.4 Nach
Beendigung der Vertragsdauer werden alle angemieteten Räume auf
Kosten des Mieters in den ursprünglichen Zustand versetzt.
Reinigungs- und Malerkosten für die Zurückstreichung der
Aufnahmeflächen in weiß werden nach Aufwand berechnet.
2.5 Der
Auftraggeber hat sich mit Beginn der Mietdauer bzw. bei Übernahme
von der ordnungsgemäßen Beschaffenheit der
Räume/Gegenstände sowie des Zubehörs zu überzeugen.
Werden Mängel bzw. Fehlbestände nicht unmittelbar
angezeigt, so gelten die Räumlichkeiten und Geräte als
ordnungsgemäß abgenommen.
2.6 Die
überlassenen Räume und Gegenstände sind pfleglich und
ordnungsgemäß zu behandeln.
2.7 Die
von der Visual Pursuit GmbH angemieteten Gegenstände dürfen
nicht verändert und grundsätzlich nur im Bundesgebiet
verwendet werden. Bei Verwendung außerhalb des Studios werden
alle Gegenstände nur gegen einen zu quittierenden Lieferschein
überlassen. Bei uns nicht persönlich bekannten Kunden
erbitten wir die Vorlage des Personalausweises.
3
Inanspruchnahme sonstiger Leistungen
3.1 Liegt
der Stromverbrauch über der Stromkostenpauschale von 15 Euro,
muss der Differenzbetrag nach Maßgabe des Studiozählers
und der gültigen Preisliste zugezahlt werden.
3.2 Die
Entscheidung über die Inbetriebnahme der Heizung trifft die
Visual Pursuit GmbH. Eine generelle Heizkostenpauschale gilt vom
01.September bis zum 30.April. Besteht der Auftraggeber auf eine
stärkere Beheizung, so werden die erforderlichen Kosten in
Rechnung gestellt.
3.3 Die
Berechnung der Telefon-, Internet- und Faxgebühren erfolgt laut
gültiger Preisliste.
3.4 Extern beschaffte Leistungen, Geräte, etc. werden zuzüglich eventuell nötiger Kurierkosten zum Gestellungspreis mit einem Handlingaufschlag von 15% weiterberechnet
4
Rechnungs- und Zahlungsbedingungen
4.1 Rechnungen
sind sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig.
Etwaige Reklamationen von Rechnungen beeinträchtigen in keinem
Fall die Fälligkeit der in Rechnung gestellten Beträge.
4.2 Alle
Zahlungen sind in den Geschäftsräumen der Visual Pursuit
GmbH in bar oder per Kreditkarte zu leisten. Überweisungen
werden nur nach vorheriger Absprache akzeptiert.
4.3 Bei
Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 10% zu zahlen.
Die Geltendmachung weitergehender Rechte durch Verzugsschäden
wird hierdurch nicht berührt. Das Recht der Aufrechnung und
Zurückbe- haltung seitens des Auftraggebers wird ausdrücklich
ausgeschlossen.
5
Haftung des Auftraggebers
5.1 Die
Gefahr für die Mietsache und übernommene Gegenstände
geht mit der Leistung an den Auftraggeber über. Das gleiche
gilt auch für die Transport- und Versandgefahr, auch dann, wenn
Transport und Versand im Namen des Auftraggebers durchgeführt
werden.
5.2 Der
Auftraggeber haftet für die Vollständigkeit und
Schadlosigkeit der Mietsache. Er haftet für alle Sach- und
Personenschäden, die im mittelbaren und unmittelbaren
Zusammenhang zur Nutzung der vemieteten Geräte und Räume
stehen.
5.3 Der
Auftraggeber ist für die Einhaltung aller behördlichen
Vorschriften und Auflagen ( insbesondere die Unfall- und
Feuerverhütungsvorschriften) sowie für die Einhaltung des
strikten Rauchverbots in den Räumen der Visual Pursuit GmbH
verantwortlich.
5.4 Während
des Mietzeitraumes notwendig werdende Reparaturen (ausser Glühlampen
und Sicherungswechsel bei gemieteten Geräten) dürfen nur
durch autorisierte Vertragskundendienste durchgeführt werden
und gehen zu Lasten des Auftraggebers. Er verpflichtet sich zudem,
alle während der Mietzeit auftretenden Schäden unverzüglich
anzuzeigen.
5.5 Abhanden
gekommene oder zerstörte Gegenstände sind nach Wahl der
Visual Pursuit GmbH entweder vom Auftraggeber auf dessen Kosten
durch gleichwertige Gegenstände zu ersetzen oder werden dem
Auftraggeber zum Tagespreis in Rechnung gestellt.
6
Haftung der Visual Pursuit GmbH
6.1 Der
Auftraggeber übernimmt die Räumlichkeiten und technischen
Geräte in dem Zustand, in dem sie sich bei Übergabe
befinden. Die Visual Pursuit GmbH behält sich das Recht vor,
den Übergabezustand bildlich festzuhalten und abzeichnen zu
lassen.
6.2 Die
Visual Pursuit GmbH übernimmt keine Haftung dafür, dass
Räumlichkeiten oder technische Einrichtungen den behördlichen
oder sonstigen Auflagen der beabsichtigten Nutzung gerecht werden.
Der Auftraggeber hat sich über die bestehenden Vorschriften zu
informieren.
6.3 Für
Schäden jeglicher Art, die durch die Nutzung oder den Ausfall
der Mietsache entstehen, ist die Haftung durch die Visual Pursuit
GmbH ausgeschlossen.
6.4 Vom
Mieter eingebrachte Sachen wie Garderobe, Requisiten etc.
unterliegen nicht der Haftung der Visual Pursuit GmbH.
7
Beendigung des Vertrages
7.1 Die
Visual Pursuit GmbH ist berechtigt, ohne Einhaltung einer
Kündigungsfrist unter Ausschluss jeglicher
Schadensersatzver- pflichtungen des Auftraggebers den Mietvertrag
vorzeitig zu beenden oder vom Vertrag zurückzutreten, wenn der
Auftraggeber seine Zahlung einstellt, offene Rechnungen nicht zum
nächsten Leistungstermin beglichen hat oder gegen ihn ein
Insolvenzverfahren vorliegt.
7.2 Eine
fristlose Beendigung des Vertrages ist ferner möglich, wenn der
Auftraggeber grob fahrlässig handelt, die Betriebssicherheit
gefährdet oder gegen Verpflichtungen des Vertrages verstößt,
die mit den Interessen der Visual Pursuit GmbH nicht mehr zu
vereinbaren sind.
7.3 Bei
einem vorzeitigen Rücktritt des Auftraggebers von 7 Tagen vor
Mietbeginn muss er 30%, von 3 Tagen vor Mietbeginn muss er 50% der
im Vertrag oder Kostenvoranschlag aufgeführten
Tagesaufwendungen zahlen. Danach wird der volle Preis berechnet.
Stellt der Auftraggeber einen Ersatzmieter zu gleichen Konditionen,
entfällt die Ausfallgebühr.
8 Bildlieferungen, Nutzungsrechte
8.1 Nutzungsrechte für Bildmaterial das von der Visual Pursuit GmbH übermittelt wird gelten erst nach vollständiger
Bezahlung des vor Verwendung zu vereinbarenden Honorars als rechtsgültig übertragen.
8.2 Eingeräumte Bildrechte gelten ausschliesslich für die in der Rechnung genannte Nutzung, darüber hinaus gehende
Nutzung, insbesondere Weiterverkauf und Syndikation sind ausdrücklich ausgeschlossen.
8.3 Ein Urhebervermerk gem. §13 UrhG in der Form "Sylvia Sievers/Visual Pursuit" bzw. "Michael Quack/Visual Pursuit" wird immer verlangt. Der Urhebervermerk kann nur nach vorheriger Vereinbarung unterbleiben. Ein ohne vorherige Vereinbarung unterlassener Urhebervermerk wird mit 100% Aufschlag auf das vereinbarte Nutzungshonorar berechnet.
8.4 Bildmaterial für das vor Verwendung kein Honorar vereinbart wurde, wird grundsätzlich nach den jeweils aktuellen
Honorarempfehlungen der Mittelstandgemeinschaft Foto-Marketing ("MFM-Liste") berechnet. Die Liste kann beim
BVPA Bundesverband Presseagenturen und Bildarchive www.bvpa.org bezogen werden.
8.5 Unberechtigt verwendetes Bildmaterial wird mit dem fünffachen Honorar der bei Entdeckung der unberechtigten
Nutzung jeweils gültigen MFM-Liste berechnet.
9
Gerichtsstand und Erfüllungsort
9.1 Erfüllungsort
für Lieferung und Zahlung ist der Sitz der Visual Pursuit GmbH
,Am Heerdter Hof 26A, 40549 Düsseldorf.
9.2 Der
Gerichtsstand ist Düsseldorf. Soweit der Auftraggeber nicht
Vollkaufmann ist, oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland
besitzt, ist für das Mahnverfahren die Zuständigkeit für
das Amtsgericht Düsseldorf vereinbart. Es gilt ausschliesslich
deutsches Recht.
9.3 Sollte
eine Bestimmung dieses Vertrages rechtsunwirksam sein oder werden,
so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht
berührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmungen tritt
eine Regelung, die der beiderseitigen Interessen des
Vertragsinhaltes am nächsten kommt. Gleiches gilt für
eventuelle Regelungslücken.
|